Die Reform der Grundsteuer: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Wer ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung besitzt, muss zwischen Juli und Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung elektronisch ans Finanzamt senden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ca. 36 Millionen Erklärungen abzugeben sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Abgabe Ihrer elektronischen Feststellungserklärung oder beraten Sie hierzu. Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus, damit wir Ihren Auftrag vormerken und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen können.
Es sind u.a. folgende Angaben in die Erklärung aufzunehmen:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
- Flur/Flurstück