Reform der Grundsteuer:
Abgabepflicht für Immobilieneigentümer

Als Ihre kompetente Steuerberatung aus dem Norden unterstützen und beraten wir Sie gerne bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Immobilie und die anstehende Grundsteuerreform.

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Die Reform der Grundsteuer: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Wer ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung besitzt, muss zwischen Juli und Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung elektronisch ans Finanzamt senden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ca. 36 Millionen Erklärungen abzugeben sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Abgabe Ihrer elektronischen Feststellungserklärung oder beraten Sie hierzu. Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus, damit wir Ihren Auftrag vormerken und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen können.

Es sind u.a. folgende Angaben in die Erklärung aufzunehmen:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Flur/Flurstück
Häuser in Eckernförde
Häusersiedlung

Weiterführende Informationen inklusive Beispielrechnungen können Sie beispielsweise nachfolgenden Websites entnehmen:

In nachfolgendem Merkblatt finden Sie nochmal die wichtigsten Informationen kompakt zusammengestellt: Merkblatt herunterladen (PDF)

Bitte bedenken Sie, dass eine kurzfristige Beauftragung vor Ende der Abgabefrist zu möglichen Mehrkosten und steuerlichen Nachteilen führen kann.


Herzlichen Dank.

Ihre Steuerberatungskanzlei Sörensen

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Sie möchten Ihre Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer von uns erstellen lassen? Oder Sie benötigen ein Beratungsgespräch, um sich initial ein genaueres Bild zu machen? Über unser Kontaktformular können Sie ganz einfach Ihr Anliegen mitteilen. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück und senden Ihnen weitere Informationen bzw. Terminvorschläge zu.

Pflichtangaben sind mit einem Sternchen (*) markiert.

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Grundsteuerreform – Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen

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